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Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-KM vom 27. April 2015

Am 3. Dezember 2013 hat der Ministerrat Eckpunkte für eine umfassende Reform der Lehrerbildung beschlossen. Alle Lehramtsstudiengänge (Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Sonderpädagogik, Lehramt Gymnasium) wurden zum Wintersemester 2015/2016 auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt. In der Folge wurden am 6. Juli 2015 vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der allgemein bildenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten, den Kunst- und Musikhochschulen sowie der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg auf die gestufte Studiengangstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen der Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg (Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge  - RahmenVO-KM) vom 27. April 2015 im Gesetzblatt veröffentlicht.

Am 29. April 2016 wurde die Verordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der Studiengänge für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Gerentologie, Gesundheit und Care sowie Sozialpädagogik/Pädagogik auf die gestufte Studiengangstruktur (Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-BS-KM) im Gesetzblatt veröffentlicht.

Die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) und die Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-BS-KM) wurden zuletzt mit Verordnung vom 3. September 2023 geändert.

Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Änderungen:

- In der Rahmenvorgabenverordnung wurde für das Lehramt Gymnasium wieder die Möglichkeit geschaffen, das Fach Bildende Kunst/Intermediales Gestalten als Verbreiterungsfach einer regulären Zwei-Fächer-Kombination zu studieren.

- Für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Gymnasium wurde in die RahmenVO-KM die Möglichkeit aufgenommen, ein Erweiterungsfach (zusätzliches Fach zu einer Zwei-Fächer-Kombination) in einem ergänzenden Masterstudiengang auch unter Verzicht auf die abschließende Masterarbeit und unter Wegfall der auf die Masterarbeit entfallenden ECTS-Punkte zu studieren und stattdessen ein Zertifikat zu erhalten.

 - Die RahmenVO-BS-KM wurde dahingehend aktualisiert, dass im Hinblick auf die erfolgte Reform der Pflegeberufe für den Master-Lehramtsstudiengang im Bereich Gerontologie, Gesundheit und Care künftig auch Personen mit einer Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann zugelassen werden können.

RahmenVO-KM

RahmenVO-BS-KM

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