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GymPO I 2009
Online-Anmeldung 1. Staatsprüfung vom 1. bis 30. April 2022
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für Lehrerbildung (ZfL)
Universität Ulm - Seminar für Pädagogik
Informationen zur Meldung für den Vorbereitungsdienst
Sprechstunden zur Ersten Staatsprüfung
Universität Tübingen
Die Sprechstunden finden im Dienstgebäude in der Konrad-Adenauer-Str. 40 statt. Bitte nutzen die
landeseinheitlichen Sprechzeiten, die Sie hier finden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Service/Seiten/default.aspx
Kurzfristige Änderungen siehe Aktuelles !
Universität Ulm
Wenn Sie Fragen zur Ersten Staatsprüfung haben, so wenden Sie sich bitte per Mail an Frau Petra Wache: Petra.Wache@rpt.bwl.de
Bei Fragen zum Lehramtsstudium selbst wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Schropp vor Ort: Stabsstelle Zentrum für Lehrentwicklung
(ZLE), Zimmer 47.1.411, daniel.schropp@uni-ulm.de, Telefon: 07 31 / 50-31134
Ansprechpartner für die Erste Staatsprüfung
Petra Wache
07071-757-2114
petra.wache@rpt.bwl.de
Erste Staatsprüfung an den Universitäten Tübingen und Ulm
Wissenschaftliches Beifach zur Künstlerischen Prüfung
Erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung
Sozialpädagogik/Pädagogik (Universität Tübingen)
Aktuelles
- Herbsttermin 2022
Die Terminpläne und die dazugehörigen Erläuterungen sind online gestellt und bei Termine/Listen Uni Tübingen bzw. Termine/Listen Uni Ulm zu
finden.
- NEU: Letzte reguläre Prüfungstermine für das Erste Staatsexamen im Herbst 2024 bzw.
Herbst 2025 (Stand 14.09.)
Nach der Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtstudiengänge vom 23.08.2021 gilt:
"Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31. Juli 2009 (GBI S. 373) in der am 31. Juli 2015 geltenden Fassung findet auf Studierende,
die Ihr Studium vor dem 1. August 2015 aufgenommen haben, noch bis 31. Juli 2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder
Musik noch bis 31. Juli 2025 Anwendung."
- Frühjahrstermin 2022
Die Terminpläne und die dazugehörigen Erläuterungen sind online gestellt und bei Termine/Listen Uni Tübingen bzw.
Termine/Listen Uni
Ulm zu finden.
- Berechnung der Studiensemestersemesterzahl ohne Berücksichtigung des Wintersemester
2020/21 (Stand: 03.03.)
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wird die Regelstudienzeit ein weiteres Mal pauschal verlängert (in Folge der
Verlautbarung des Wissenschaftsministeriums im Abs. „Fortschreibung von Fristverlängerungen im Hinblick auf die fortdauernde
Pandemie“ auf https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/landeshochschulgesetz/
). Auch bei der Berechnung der für die Prüfungsoptionen beim Ersten Staatsexamen ausschlaggebenden Studiensemesterzahl wird
erneut eine Anpassung vorgenommen und nicht nur das Sommersemester 2020 , sondern auch das Wintersemester 2020/21
nicht berücksichtigt .
- Frühjahrstermin 2021: Weiterhin Gültigkeit der Corona-Pandemie-Prüfungsordnung (Stand: 25.01.)
Artikel 4 dieser Ordnung enthält die Setzung, dass „in Abweichung von den in den Prüfungsordnungen getroffenen Regelungen
… ein Prüfungsausschuss auch aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und einer weiteren prüfenden Person, die
Hochschullehrerin oder Hochschullehrer an der durchführenden Hochschule sein soll, bestehen (kann)“ und „die Vorsitzende
oder der Vorsitzende … nicht Angehöriger des Kultusbereichs sein (muss).“ Auf dieser Grundlage gilt für die
Prüfungen im Frühjahr 2021 (19.-30.04.2021) erneut, dass sie ohne die Prüfungsvorsitzenden aus dem Kultusbereich
durchgeführt werden sollen. Wie bei den beiden vergangenen Examensterminen übernimmt für jede Prüfung jeweils eine
Prüferin oder ein Prüfer diese Aufgabe.
- NEU: Prüfer*innen-Wahl im Fach Mathematik (betrifft Anmeldung im April
2021)
Bislang galt, dass die Studierenden bei der Prüfungsanmeldung im Fach Mathematik keine Prüfer*innen angegeben sollten, da die
Zuteilung erst nach der Anmeldung erfolgte. Ab der nächsten Anmeldung tritt eine Änderung in Kraft: Die Kandidatinnen und
Kandidaten geben bei der Anmeldung nach der Rücksprache mit den Lehrkräften bitte Ihre Wunschprüfer*innen an.
- Fortsetzung: Bearbeitungszeit für das Thema im Prüfungsteil "Wissenschaftliche
Arbeit" (Stand: 14.01.)
Da die Universitätsbibliothek ab dem 12.01. nach wie vor keine Lern- und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen kann, sondern
ausschließlich nur für die Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet ist (s. https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/universitaetsbibliothek/
), gilt weiterhin, dass die Bearbeitungszeit eines Themas im Rahmen von GymPO § 16.6 um die Zeit verlängert wird, in der die
genannten Beschränkungen bestehen. Die Bearbeitungszeit von vier Monaten setzt sich erst dann fort bzw. beginnt erst dann, wenn in der
Universitätsbibliothek auch wieder Lern- und Arbeitsplätze nutzbar sind. Eine Anmeldung von wissenschaftlichen Arbeiten ist
trotzdem möglich.
- Bearbeitungszeit für das Thema im Prüfungsteil "Wissenschaftliche
Arbeit" (Stand: 18.12.)
Analog zur Regelung im Frühjahr 2020 (s. u.: Anmeldung und Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten, Stand: 24.03.) gilt auch nach der
Schließung der Bibliotheken ab 16.12.20, dass die Bearbeitungszeit eines Themas im Rahmen von GymPO § 16.6 um die Zeit
verlängert wird, in der die Bibliotheken nicht zugänglich sind.
- Frühjahrstermin 2021: Verschiebung des Prüfungszeitraums (Stand:
09.11.)
Die Universität Tübingen hat am 09.11.20 den Beschluss zur Verschiebung des Vorlesungsbeginns vom 12. auf den
19.04.21 gefasst (s. https://uni-tuebingen.de/studium/studienorganisation/semester-und-studienplanung/semestertermine/
).
Da sich der Prüfungszeitraum aus organisatorischen Gründen immer auf die beiden ersten Vorlesungswochen im Semester erstreckt
(Ausnahme: Schulferien liegen in beiden Wochen), verschiebt sich auch der Prüfungszeitraum für den Frühjahrstermin 2021 um
eine Woche. Sie finden die Änderungen in der Terminausschreibung
des LLPA-Tübingen . Die mündlichen Examen finden jetzt zwischen Montag, 19.04. und Freitag, 30.04.21 statt.
Der späteste Anmeldetermin für die wissenschaftliche Arbeit im Hauptfach, das zum Frühjahrstermin 21 geprüft wird,
bleibt der 01.04.21 (Ausnahmen: BIO, CH, GEO, NWT, PH). Auch der Stichtag für die Übermittlung der
Moduldurchschnittsnoten an das LLPA durch die Universität bleibt der 15.03.2021.
- Frühjahrstermin 2021
Für die Abgabe der Formulare
"Angabe der Prüfungsgebiete" gilt wieder das vor dem Herbsttermin 2020 praktizierte Verfahren: Die Studierenden reichen das
Formular (ein Blatt!) mit den originalen Prüfer*innen-Unterschriften und Ihrer eigenen Unterschrift beim LLPA ein und
legen eine Kopie bei. Den Studierenden wird geraten, sich sofort nach Ihrer Anmeldung ohne vermeidbare Verzögerungen im November 2020
um ihre Prüfungsthemen zu kümmern und die Prüfer*innen aufzusuchen. Um den zwei Wochen Prüfungszeitraum Herbst 2020
(2.-13.11.20), die dies erschweren könnten, Rechnung zu tragen, wird die Abgabefrist für die Formulare um zwei Wochen zeitlich
nach hinten verlegt: vom 01.12. auf den 15.12.20 . Damit bleiben für die Themenfindung und das Einholen der
Unterschriften 6 Wochen Zeit .
- Neufassung der Corona-Pandemie-Prüfungsordnung (Stand: 15.09.)
Am 14.09.20 ist die Neufassung dieser PO in Kraft getreten, die u. a. auch das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien
betrifft (Artikel 4). Auf eine wichtige neue Information über die Wiederholung der Prüfung soll an dieser Stelle
gesondert hingewiesen werden. In Art. 4 § 3 wird formuliert:
"Wer für die Frühjahrsprüfung 2020 angemeldet und zugelassen war, aber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die
Prüfung auf den Herbst 2020 zu verschieben, kann die Prüfung, wenn sie nicht bestanden wird, auf Antrag in dem Prüfungsteil,
in dem die Endnote "ausreichend" (4,0) nicht erreicht wurde, bereits in der laufenden Prüfungsperiode einmal wiederholen. Dies gilt
nicht für die wissenschaftliche Arbeit. Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig."
- Herbsttermin 2021
Die Terminpläne und die dazugehörigen Erläuterungen sind online gestellt und bei Termine/Listen Uni Tübingen bzw.
Termine/Listen Uni
Ulm zu finden.
- Berechnung der Studiensemestersemesterzahl ohne Berücksichtigung des Sommersemester
2020 und Verlängerung der regulären Prüfungstermine nach GymPO I bzw.
SozPädCare (Stand: 02.09.)
Aufgrund der pandmiebedingten Einschränkungen wird die Regelstudienzeit pauschal verlängert ( Pressemitteilung
des MWK vom 26.06.2020 ). Das Kultusministerium hat jetzt entschieden, dass auch bei der Berechnung der für die
Prüfungsoptionen ausschlaggebenden Studiensemesterzahl eine Anpassung vorgenommen werden soll und das Sommersemester 2020
nicht berücksichtigt wird. Der letzte reguläre Prüfungstermin nach GymPO I (2009) ist jetzt der
Frühjahrstermin 2022 (bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik der Frühjahrstermin
2023 ) und nach SozPädCare der Frühjahrstermin 2023 .
- Herbsttermin 2020: Weiterhin Gültigkeit der Corona-Pandemie-Prüfungsordnung (Stand: 02.09.)
Artikel 4 dieser Ordnung enthält die Setzung, dass „in Abweichung von den in den Prüfungsordnungen getroffenen Regelungen
… ein Prüfungsausschuss auch aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und einer weiteren prüfenden Person, die
Hochschullehrerin oder Hochschullehrer an der durchführenden Hochschule sein soll, bestehen (kann)“ und „die Vorsitzende
oder der Vorsitzende … nicht Angehöriger des Kultusbereichs sein (muss).“ Auf dieser Grundlage gilt für die
Prüfungen im Herbst 2020 erneut, dass sie ohne die Prüfungsvorsitzenden aus dem Kultusbereich durchgeführt werden sollen.
Wie beim vergangenen Frühjahrstermin übernimmt für jede Prüfung jeweils eine Prüferin oder ein Prüfer diese
Aufgabe.
- Herbsttermin 2020: Verschiebung des Prüfungszeitraums (Stand: 19.05.)
Die Universität Tübingen hat gestern auf Ihrer Homepage ein
Schreiben veröffentlicht, das auch über die zeitliche Verschiebung des Wintersemesters 20/21 informiert: „ … das
Rektorat der Universität (hat) beschlossen, den Start des Wintersemesters auf den 2. November zu verschieben. Enden wird das
Wintersemester am 27. Februar 2021.“ Da sich der Prüfungszeitraum aus organisatorischen Gründen immer auf die beiden
ersten Vorlesungswochen im Semester erstreckt (Ausnahme: Schulferien liegen in beiden Wochen), verschiebt sich auch der
Prüfungszeitraum für den Herbsttermin 2020. Sie finden die Änderungen in der Terminausschreibung
des LLPA-Tübingen. Die mündlichen Examen finden jetzt zwischen Montag, 02.11. und Freitag, 13.11.20 statt.
Der späteste Anmeldetermin für die wissenschaftliche Arbeit im Hauptfach, das zum Herbsttermin 20 geprüft wird, verschiebt
sich auf den 1. November 2020 (Ausnahmen: BIO, CH, GEO, NWT, PH). Die anderen mit den Prüfungen
zusammenhängenden Stichtage und Fristen bleiben bestehen.
- Abgabe der Moduldurchschnittsnoten (Transcripts of Records) durch die Universität für
den Herbsttermin 2020
Als Stichtag gilt der 15. September 2020 . Bitte stellen Sie sicher, dass die Universität bis zu diesem Datum
über alle Ihre Noten verfügt (Einträge auf Campus).
- Bekanntgabe der konkreten Prüfungstermine für den Herbst 2020:
voraussichtlich der 2. Oktober 2020 .
Voraussetzung ist, dass alle Moduldurchschnittsnoten von der Universität bis 15. September 2020 beim LLPA abgegeben wurden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten eine persönliche Benachrichtigung per E-Mail. Gesamtlisten und Prüfungspläne
stehen aus Datenschutzgründen im Internet nicht zum Download zur Verfügung.
- Wiederöffnung der UB und Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten (Stand
04.05.)
Die Universität informiert seit 30.04. über die Öffnung
der Universitätsbibliothek ab 04. Mai . Die Bearbeitungszeiten für Themen wissenschaftlicher Arbeiten werden um die Zeitdauer
der Schließung (seit 20.03.) verlängert. Von dieser Maßnahme betroffene Studierende haben eine persönliche Nachricht
mit dem neu errechneten Abgabetermin erhalten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die unter Maßnahmen
während der Schließung von der UB angebotenen Dienstleistungen weiterhin genutzt werden können.
- Beantwortung häufig gestellter Fragen zur Verschiebung und Durchführung der
lehramtsbezogenen Ersten Staatsprüfungen (Stand 30.04.)
Seit heute werden auf der Webseite Coronavirus:
Häufige Fragen und Antworten im Abschnitt "Durchführung der Ersten Staatsprüfungen" (nach unten scrollen) vom
Kultusministerium Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.
- Verlängerung der Meldefrist für den Prüfungszeitraum Mai bis Juli
2020 (Stand: 28.04.)
Der im Eckpunktepapier des Kultusministeriums vom 24.04.20 genannte Termin für die Bestätigung der Teilnahme am Ersten
Staatsexamen ab 11.05.2020 wurde bis zum Mittwoch, 06.05.20., 16 Uhr, verlängert.
- Eckpunktepapier des Kultusministeriums zur Durchführung der lehramtsbezogenen Ersten
Staatsprüfungen (Stand: 27.04.)
Am 24.04.2020 hat das Kultusministerium die Eckpunkte zur Verschiebung und Durchführung der o. g. Prüfungen bekannt gegeben. Das
Schreiben
an die Studierenden der lehramtsbezogenen Studiengänge können Sie im Abschnitt "Erste Phase der Lehrerausbildung" in der
Antwort auf die Frage "Finden lehramtsbezogene Erste Staatsprüfungen an den Hochschulen statt?" auf der Webseite Coronavirus:
Häufige Fragen und Antworten downloaden.
- Aktueller Sachstand zur Frage: Finden lehramtsbezogene Erste Staatsprüfungen an den
Hochschulen statt (Stand: 20.04.)
Das Kultusministerium gibt auf seiner Webseite Coronavirus:
Häufige Fragen und Antworten im Abschnitt „Erste Phase der Lehrerausbildung“ die Auskunft, dass die o. g.
Prüfungen verschoben werden. Das heißt, dass die Frühjahrsprüfungen 2020 stattfinden und neu terminiert werden
müssen. Hierüber befindet sich das Kultusministerium zum einen mit dem Wissenschaftsministerium in Abstimmung, zum anderen
müssen Vereinbarungen auf Bundesebene getroffen werden, da länderübergreifende Anerkennungsfragen tangiert sind. Der
Entscheidungsprozess ist also nicht einfach und benötigt Zeit. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden um Verständnis dafür
gebeten, dass auch heute noch nicht feststeht, auf welchen Zeitraum die mündlichen Prüfungen verschoben werden. Die
LLPA-Außenstellen wollen alle Prüflinge im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Bewältigung
ihres Studienabschlusses unter den gegebenen besonderen Bedingungen unterstützen und stehen deshalb für Beratungen zur
Verfügung, sobald der Nachtermin für die Ersten Staatsprüfungen feststeht. Es werden sich mit Sicherheit sowohl gruppen- als
auch einzelfallbezogene Lösungen finden lassen, die dazu beitragen, dass Nachteile für die Studierenden vermieden werden
können. Außerdem gilt natürlich weiterhin, dass dann unverzüglich eine Information erfolgt, wenn die Ergebnisse der
Besprechungen vorliegen.
- Anmeldung für das Erste Staatsexamen zum Herbsttermin 2020 (Stand:
24.03.)
Das Portal zur Online-Anmeldung ( https://www.lobw.de/LAP/ ) ist nach heutigem Stand der Dinge wie geplant vom 01.-30.04.20
geöffnet und kann von den künftigen Examenskandidatinnen und -kandidaten für den ersten Schritt genutzt werden. Der zweite
Schritt, die Einreichung der Unterlagen laut Checkliste (s. o. "Formulare und Informationen"), kann im April leider nicht persönlich
vorgenommen werden, sondern muss per Briefpost oder über Einwurf in den LLPA-Briefkasten erfolgen. Bei der Geburtsurkunde genügt
ausnahmsweise eine Kopie. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, versenden wir eine E-Mail-Nachricht, wobei wir darum bitten,
dass unsere Mitteilung dann sorgfältig gelesen werden. Die Planungen für die Vergabe der Prüfungsplätze beginnen sofort
Anfang Mai, weshalb die Unterlagen bis Ende April im LLPA vorliegen müssen. Vielen Dank für die Mitwirkung.
- Anmeldung und Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten (Stand: 24.03.)
Wissenschaftliche Arbeiten können angemeldet werden, wobei wir um folgendes Verfahren bitten: Übermittlung des
vorausgefüllten Anmeldeformulars per Briefpost an den Prüfer/die Prüferin (die eigene Unterschrift nicht vergessen!) und
Bitte, entweder ein Thema zu vergeben oder das vom Studierenden vorgeschlagene Thema zu besprechen, auf dem Formular einzutragen, zu
unterschreiben und wieder per Post zurückzusenden, so dass die Anmeldung an uns weitergeleiten werden kann. Selbstverständlich
kann die Betreuerin/der Betreuer das Dokument auch direkt ans LLPA senden. Ist die Briefpost ausgeschlossen, bitten wir um eine Nachricht
der Prüfer/innen per E-Mail. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen. Um dieselbe Vorgehensweise bitten wir bei den
Empfangsbestätigungen der fertiggestellten Exemplare. Die Bearbeitungszeit wird grundsätzlich um die Zeit verlängert, in der
die Bibliotheken nicht zugänglich sind - wie immer bei der außergewöhnlichen Schließung von entsprechenden
universitären Einrichtungen. Die Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten kann nur per Briefpost oder Einwurf in den LLPA-Briefkasten
erfolgen. Ist der Druck und die Bindung in Copyshops nicht möglich, können zunächst PDF-Versionen an die Adresse llpa@rpt.bwl.de gesandt und die Archivexemplare
nachgereicht werden.
- Absage der mündlichen Prüfungen für das Erste Staatsexamen
(Stand: 17.03.)
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat entschieden, dass die mündlichen Prüfungen im Frühjahr 2020 für das
Erste Staatsexamen, die an den Universitäten Tübingen und Ulm im Prüfungszeitraum 14.-24.04.20 hätten stattfinden
sollen, wegen der Gefährdungslage durch das Coronavirus abgesagt werden müssen. Infolgedessen entfällt auch die
Anmeldepflicht für die wissenschaftlichen Arbeiten bis 01. April 20, die damit zusammenhing, dass die mündliche Prüfung im
Fach der wissenschaftlichen Arbeit für den Monat April 20 geplant war.
Auf welchen Termin die Frühjahrsprüfungen 20 verschoben werden, steht noch nicht fest. Wir hoffen, Sie baldmöglichst
darüber informieren zu können.
Bitte beachten Sie auch die Empfehlungen und Anweisungen der Gesundheitsbehörden in der momentanen Situation.
- Gebäude des Regierungspräsidiums Tübingen für Besucher
geschlossen (Stand: 16.03.)
Ab Dienstag, 17. März 2020 können aus Gründen der Vorsicht wegen des Coronavirus auch die Büros der
LLPA-Außenstelle Tübingen nicht mehr aufgesucht werden. Wir bitten daher darum, dass Sie alle Unterlagen, die Sie uns im Original
zukommen lassen müssen, per Briefpost zusenden oder in unseren LLPA-Briefkasten einwerfen. Gerne nehmen wir Ihre Mitteilungen oder
Fragen per E-Mail oder Telefon entgegen.
- Kinderbetreuung und Erstes Staatsexamen (Stand: 16.03.)
Sollten Sie aufgrund jetzt notwendig gewordener häuslicher Kinderbetreuung die mündlichen Prüfungen im April nicht
durchführen können, haben Sie ab sofort die Möglichkeit beim LLPA formlos einen Antrag auf Verschiebung zustellen (bitte
zuerst per E-Mail, dann in einem kurzen Schreiben mit Unterschrift und beigefügter/n Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder). Wir
bemühen uns, Nachtermine für die Prüfungen zu organisieren, können dazu aber leider nichts versprechen, da Nachtermine
von den Terminzusagen der Mitglieder einer Prüfungskommission abhängig sind. Schlimmstenfalls müssen die Prüfungen auf
den Herbsttermin 20 verlegt werden.
- Wissenschaftl. Arbeiten und Vorsichtsmaßnahmen wegen des Coronavirus
(Stand: 16.03.)
Wir bitten Sie ausnahmsweise darum, die Anmeldeformulare für Ihre wissenschaftliche Arbeiten nicht persönlich bei uns abzugeben,
sondern uns per Post zuzusenden oder in den LLPA-Briefkasten beim Eingang ins Gebäude Konrad-Adenauer-Str. 40 einzuwerfen.
Bei Bedarf passen wir das Verfahren bzgl. der Unterschriften Ihrer Prüferinnen bzw. Prüfer an und bitten Sie, sich ggf. per
E-Mail oder Telefon an uns zu wenden. Vielen Dank.
- Mündliche Prüfungen und Vorsichtsmaßnahmen wegen des
Coronavirus (Stand: 16.03.)
Wir gehen bis jetzt davon aus, dass die Prüfungen zum Ersten Staatsexamen im geplanten Prüfungszeitraum 14.-24. April 20
stattfinden werden. Für die Universitäten gilt landesweit seit dem 11.03. zwar der Beginn des Vorlesungszeitraums erst ab 20.04.,
davon sind aber nicht unsere Prüfungen betroffen. Selbstverständlich erhalten Sie auch von uns über eine Rundmail umgehend
Bescheid, wenn eine Änderung eintritt.
- Herbsttermin 2020
Die Terminpläne und die dazugehörigen Erläuterungen sind online gestellt und bei Termine/Listen Uni Tübingen bzw.
Termine/Listen Uni
Ulm zu finden.
- Frühjahrstermin 2021
Die Terminpläne und die dazugehörigen Erläuterungen sind online gestellt und bei Termine/Listen Uni Tübingen bzw. Termine/Listen Uni Ulm zu finden.
- Adressänderungen teilen Sie uns bitte am besten per E-mail mit: anja.schaal@rpt.bwl.de
- Vorbreitungsdienst ab 2016 /Gymnasien
Im Zuge der Gleichbehandlung orientiert
sich ab dem Vorbereitungsdienst 2016 die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für alle angehenden Lehrkräfte an den
Fächerverbindungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I 2009).
- Anmeldung der wissenschaftlichen Arbeit
Das Prüfungsamt gibt das Thema vor Beginn der mündlichen Prüfung den Studierenden bekannt. Zur Wahrung der
Chancengleichheit und aus organisatorischen Gründen werden verbindliche Melde-, bzw. Bekanntgabetermine des Themas der
wissenschaftlichen Arbeit durch das Prüfungsamt festgesetzt. Für die Frühjahrsprüfung ist dies der: 01.04., für
die Herbstprüfung der 01.10.
Beispiel: Das Fach mit wissenschaftlicher Arbeit wird im Prüfungstermin Frühjahr 2020
geprüft. Dann ist die wissenschaftliche Arbeit spätestens am 01.04.2020 anzumelden .
Wird die wissenschaftliche Arbeit in einem der Fächer Biologie, Chemie, Geographie Naturwissenschaft
und Technik oder Physik angefertigt, muss die Meldung innerhalb eines Monats nach der mündlichen
Prüfung im 2. Hauptfach beim Prüfungsamt eingegangen sein. Wird das Thema nicht spätestens bis zu dem betreffenden Termin
(mit Formblatt) angemeldet, ist die Wissenschaftliche Arbeit nicht bestanden, wenn die Fristversäumnis vom Bewerber zu vertreten
ist.
Eine Verlängerung der Abgabefrist der wissenschaftlichen Arbeit im Krankheitsfall beantragen Sie mit dem speziellen
Attestformular, das Sie von unserer Homepage herunterladen müssen. Bitte verwenden Sie nur dieses Attestformular!
Während der Weihnachtsferien stellt das LLPA keine Zeugnisse aus!
Online-Anmeldung 1. Staatsprüfung
Die Anmeldung zur 1. Staatsprüfung erfolgt online. Dies betrifft die Erstanmeldung und die Anmeldung zu einer
Erweiterungsprüfung .
Halten Sie bitte für Ihre Anmeldung Ihre persönlichen Daten (Ausweis), Studiendaten und die evtl. bereits vergebene
Bewerbernummer bereit (wenn Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit bereits angemeldet haben).
Das Portal zur Online-Anmeldung ist vom 01. bis 31. Oktober 2021 geöffnet.
Bitte nehmen Sie dort eine Registrierung vor.
Angaben zur Lehramtsprüfung:
"Anerkanntes Fach" bedeutet, dass eine erfolgreich abgelegte gleichwertige Hochschulabschlussprüfung oder eine gleichwertige
kirchliche Abschlussprüfung auf eines der beiden Fächer anerkannt wurde.
Die Namen der von Ihnen gewünschten Prüfer sind für das erste Fach anzugeben (außer im Fach Sport an der
Universität Tübingen).
Bitte melden Sie sich bei gesplitteter Prüfung nicht nochmals online für Ihr 2. Fach an!
Anmeldeformulare für GymPO 2009 und WPrOSozPädCare,
die mit vorgelegt werden müssen, erreichen Sie über den Link
http://llpa-bw.de/,Lde/831920
Senden Sie diese Unterlagen zusammen mit der ausgedruckten und von Ihnen unterschriebenen Online-Anmeldung (pdf-Ausdruck) bitte
umgehend an folgende Adresse:
Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium Tübingen,
Postfach 2160, 72011 Tübingen
oder Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen.
Zugang zur Online-Anmeldung finden Sie über diesen Link:
https://lap-online.kultus-bw.de/